Satzung des Bezirksverbandes NRW im Hannoveraner Verband

 

  1. Name, Sitz, Bezirksverbandsgebiet und Geschäftsjahr

Der Verband führt den Namen Bezirksverband NRW im Hannoveraner Verband. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e. V. Er hat seinen Sitz in Mönchengladbach-Wickrath. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst die Regionen der Pferdezuchtvereine in Nordrhein-Westfalen. Er ist dem Hannoveraner Verband e. V. in Verden angeschlossen. Der Bezirksverband wird als eingetragener Verein in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

  1. Zweck und Aufgaben

Zweck

Die Bezirksverbände sind die übergebietlichen Untergliederungen des Hannoveraner Verbandes e. V. Ihr Zweck ist die Förderung der Hannoveranerzucht in ihrem Gebiet. Wegen der Größe des Hannoveraner Zuchtgebietes haben die Bezirksverbände für ihre Regionen eine erhebliche Bedeutung hinsichtlich

  • der Entwicklung der Zucht und des Absatzes,
  • der Organisation regionaler Veranstaltungen,
  • der Information und Meinungsbildung in der Züchterschaft,
  • des Informationsaustausches und der Interessenvertretung von der Basis zur Verbandsführung (Geschäftsstelle) und umgekehrt.

Aufgaben

Die Zwecke des Bezirksverbandes sollen insbesondere erreicht werden durch:

  • Zusammenschluss aller Züchter des hannoverschen Pferdes im Gebiet des Bezirksverbandes NRW,
  • Unterstützung der Zuchtarbeit des Hannoveraner Verbandes e. V.,
  • Durchführung der Zuchtstutenprüfungen, der Friedrich Jahncke-Schau und anderer Veranstaltungen,
  • Förderung der Jugendzüchterarbeit und des Forums junger Züchter,
  • Förderung des Absatzes von Pferden ihrer Mitglieder,
  • Durchführung und Gestaltung von Züchterversammlungen,
  • die Einstellung der Mitglieder zu geplanten Maßnahmen des Verbandes oder zu Vorschlägen aus Mitgliederkreisen zu ermitteln,
  • Wahl bzw. Benennung von ordentlichen Mitgliedern für die Gremien des Hannoveraner Verbandes e. V. (s. Mitgliederversammlung bzw. Beirat),
  • Kontakt mit den reiterlichen Organisationen des Bezirks zu pflegen,
  • sowie andere Aufgaben im Rahmen des Vereinszweckes.

Finanzen

 

Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Bezirksverband Zuschüsse vom Hannoveraner Verband e. V. Die Höhe der Zuschüsse für die vom Verband übertragenen Aufgaben wird zwischen dem Bezirksverband und dem Hannoveraner Verband e. V. einvernehmlich geregelt. Auf Vorschlag des Vorstandes und durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Bezirksverband Beiträge und Gebühren von seinen Mitgliedern erheben.

 

  1. Mitgliedschaft

Der Bezirksverband besteht aus den Mitgliedern der dem Hannoveraner Verband e. V. angeschlossenen Pferdezuchtvereine in dem oben genannten Bezirksverbandsgebiet. Hinsichtlich der Aufteilung in

  • ordentliche Mitglieder,
  • außerordentliche Mitglieder,
  • Ehrenmitglieder einschließlich Ehrenvorsitzende

gilt die aktuelle Satzung des Hannoveraner Verbandes e. V. entsprechend.

 

  1. Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird automatisch durch den Beitritt zu einem Pferdezuchtverein in dem oben genannten Bezirksverbandsgebietes erworben. Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft in einem Pferdezuchtverein erlischt gleichfalls die Mitgliedschaft im Bezirksverband.

Sofern ein ordentliches Mitglied des Hannoveraner Verbandes e. V. mehreren Pferdezuchtvereinen angehört, so ist es in dem Pferdezuchtverein Stammmitglied (Erstmitglied), mit dem es beim Hannoveraner Verband e. V. geführt wird. Für die Zuordnung der Delegierten der einzelnen Pferdezuchtvereine nach Ziffer 9 dieser Satzung gilt diese Stammmitgliedschaft.

 

  1. Recht und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen und Angebote des Bezirksverbandes zu nutzen, an seinen Veranstaltungen im Rahmen etwa erlassener Sonderbestimmungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und Vorschläge zu machen.

Die Mitglieder sind verpflichtet:

  • einem Pferdezuchtverein und damit auch dem oben genannten Bezirksverband anzugehören,
  • die Satzungen und Beschlüsse des Hannoveraner Verbandes e. V., des Bezirksverbandes und der Pferdezuchtvereine zu befolgen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und den Interessen dieser Organisationen zu schädigen vermag,
  • die festgesetzten Beiträge zu zahlen und sonstige Verpflichtungen dem Hannoveraner Verband e. V. und dem Bezirksverband gegenüber zu erfüllen,
  • den Bestimmungen der Zuchtbuchordnung des Hannoveraner Verbandes e. V. nachzukommen,
  • die von der Europäischen Gemeinschaft, Bund, Land sowie den Landwirtschaftskammern auf dem Gebiet der Pferdezucht erlassenen Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Verfügungen zu befolgen.

 

  1. Organe des Bezirksverbandes

Organe des Bezirksverbandes sind:

  1. der Vorstand
  2. der Beirat
  3. die Mitgliederversammlung

 

  1. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie bis zu 4 weiteren ordentlichen Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt und bleiben bis zur Neu- oder Wiederwahl im Amt. Eine außerordentliche vorzeitige Abwahl eines Vorstandsmitgliedes bedarf einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Die Vorstandsmitglieder dürfen bei ihrer Wahl das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben und müssen ordentliche Mitglieder des Hannoveraner Verbandes e. V. sein. Der Geschäftsführer und der Bezirksjugendsprecher, der von den Jugendsprechern der Pferdezuchtvereine des Bezirks gewählt wird, nehmen mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil.

Der Vorsitzende beruft die Vorstandssitzungen, Beiratssitzungen und Mitgliederversammlungen ein und führt in ihnen den Vorsitz. Er lässt die dort gefassten Beschlüsse durchführen. Der Vorsitzende kann einstweilige Anordnungen – auch in finanzieller Hinsicht – treffen, die nachträglich von den zuständigen Organen genehmigt werden müssen.

Der Vorsitzende kann im brieflichen Verfahren Beschlüsse des Verbandes fassen, wenn dem Verfahren im Einzelfall kein Vorstandsmitglied widerspricht.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Beide sind allein vertretungsberechtigt.

Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • für die Erledigung der oben genannten Aufgaben des Bezirksverbandes (Ziffer 2 dieser Satzung) zu sorgen,
  • sich in die Gestaltung von Zucht und Absatz im Bezirksverband einzubringen,
  • auf der Mitgliederversammlung einen Jahresbericht über die Arbeit des Bezirksverbandes zu geben,
  • den Jahresabschluss aufzustellen,
  • den Jahresvoranschlag aufzustellen,
  • das Vermögen des Bezirksverbandes zu verwalten,
  • der Mitgliederversammlung Vorschläge zur Einführung und zur Höhe der Beiträge zu unterbreiten,
  • Bestellung eines Geschäftsführers,
  • die Beiratssitzungen und Mitgliederversammlungen vorzubereiten.

Der Vorstand ist vom Vorsitzenden mindestens 8 Tage vor der Sitzung unter Vorlag der Tagesordnung schriftlich einzuladen. Die Vorstandssitzungen werden nach Bedarf einberufen. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Die Ausübung des Stimmrechtes ist nicht übertragbar. Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes wird geheim abgestimmt.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Wahlperiode aus, so ist in der nächsten Mitgliederversammlung ein neues Mitglied für die verbleibende Zeit der laufenden Wahlperiode zu wählen.

 

  1. Der Beirat

Der Beirat besteht mindestens aus dem Vorstandsmitgliedern und den Vorsitzenden der im Bezirksverband bestehenden Pferdezuchtvereine. Der Vorsitzende des Vorstandes des Bezirksverbandes ist zugleich Vorsitzender des Beirates.

Der Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • der Mitgliederversammlung Vorschläge für die Vorstandswahl des Bezirksverbandes sowie des Hannoveraner Verbandes e. V. zu machen,
  • die Veranstaltungen des Bezirksverbandes vorzubereiten,
  • dem Vorstand des Hannoveraner Verbandes e. V. Vorschläge für die Bewertungskommissionen für Stuten zu machen.

Bei der Wahl eines Pferdezuchtvereinsvorsitzenden in den Vorstand ist ein weiteres ordentliches Mitglied von dem betreffenden Pferdezuchtverein in den Beirat zu wählen. Der Beirat ist vom Vorsitzenden 8 Tage vor der Sitzung unter Vorlage der Tagesordnung schriftlich einzuladen. Beiratssitzungen sollen mindestens einmal jährlich stattfinden.

 

  1. Die Mitgliederversammlung (Delegiertenversammlung)

Die Mitgliederversammlung besteht aus ordentlichen, außerordentlichen und Ehrenmitgliedern. Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Beirates und die von den Pferdezuchtvereinen benannten Delegierten.

Die stimmberechtigten Delegierten werden von der Mitgliederversammlung ihres Pferdezuchtvereines auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Als Delegierte dürfen nur ordentliche Mitglieder gewählt werden, die das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Auf je angefangene 50 ordentliche Mitglieder bzw. Stammmitglieder nach Ziffer 4 dieser Satzung entfällt ein Delegierter. Bei der Wahl eines Delegierten in den Vorstand sowie bei ausscheidenden Delegierten in der laufenden Amtsperiode erfolgt eine Ersatzwahl.

Die Mitgliederversammlung regelt die Angelegenheiten des Bezirksverbandes, soweit sie nicht dem Vorstand, Beirat oder Geschäftsführer übertragen sind, durch Beschlussfassung.

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Der Vorstand kann weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Zudem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn die Einberufung von 1/10 der Mitglieder unter genauer Angabe von Gründen und des Zwecks schriftlich vom Vorstand verlangt wird. Der Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein durch Bekanntgabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in der Verbandszeitschrift „Der Hannoveraner“ oder durch schriftliche Einladung mit gleichem Inhalt. Die Einladung ist mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin in der Verbandszeitschrift zu veröffentlichen oder den Mitgliedern zuzusenden. Jede ordnungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme des Jahresberichtes,
  • Genehmigung des Jahresabschlusses und des Jahresvorschlages,
  • Festsetzung von Beiträgen und Gebühren,
  • Wahl des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und der weiteren Vorstandsmitglieder,
  • Wahl von zwei Rechnungsprüfern für die Dauer von zwei Jahren,
  • Vornahme von Satzungsänderungen, für die die Mehrheit von ¾ der anwesenden stimmberechtigten Delegierten erforderlich ist,
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern bzw. Ehrenvorsitzenden,
  • Wahl der Delegierten für die Mitgliederversammlung des Hannoveraner Verbandes e. V., die auf Vorschlag der Pferdezuchtvereine entsprechende der Zahl ihrer ordentlichen Mitglieder erfolgt. Die Unterverteilung ist seitens des Bezirksverbandes so vorzunehmen, dass jeder Pferdezuchtverein wenigstens mit einem Delegierten auf der Delegiertenversammlung des Hannoveraner Verbandes e. V. vertreten ist,
  • Abstimmung über die Vorschläge des Beirates für die Vorstandswahl des Hannoveraner Verbandes e. V.,
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Bezirksverbandes.

Anträge an die Mitgliederversammlung müssen spätestens 8 Tage vor dem Versammlungstermin bei der Geschäftsführung vorliegen.

Die Mitgliederversammlung wird geleitet vom Vorsitzenden des Bezirksverbandes. Der Vorsitzende kann einem Drittel die Leitung der Mitgliederversammlung übertragen. Stellvertretender Leiter der Mitgliederversammlung ist der stellvertretende Vorsitzende. Sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.

Soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben dabei außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln, zur Änderung des Vereinszwecks eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Beschlüsse, die mit einer Mehrheit von bis zu 2/3 gefasst werden können, können auch außerhalb der Mitgliederversammlung durch schriftliche Zustimmung von drei Viertel der Mitglieder gefasst werden.

Über die Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und Protokollführer zu unterzeichnen und in der nächsten Mitgliederversammlung zu genehmigen ist.

Zu den Mitgliederversammlungen sind einzuladen:

  • der Hannoveraner Verband e. V,
  • das Niedersächsische Landgestüt Celle und das Landgestüt NRW,
  • der Vorstand des Rheinischen Pferdestammbuches,
  • ein Vertreter der Privathengsthalter aus der Region,
  • ein Vertreter der Kreistierzuchtberater.

 

  1. Der Geschäftsführer

Für den Bezirksverband wird ein Geschäftsführer durch den Vorstand bestellt. Ihm obliegt die Erledigung der laufenden Arbeiten nach Weisung des Vorstandes, insbesondere

  • die Rechnungs- und Kassenführung,
  • die Erstattung des Geschäftsberichtes.

 

  1. Rechnungsprüfung

Die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben sowie des Jahresabschlusses erfolgt durch die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer. Über das Ergebnis der Prüfung ist eine schriftliche Bescheinigung auszustellen, die der Mitgliederversammlung vor Genehmigung der Jahresrechnung vorzulegen ist.

 

  1. Entschädigung

Der Vorstand übt sein Amt ehrenamtlich aus. Entstehende Reisekosten werden nach den Reisekostensätzen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen abgerechnet. Für die Tätigkeiten des Vorsitzenden und/oder Geschäftsführers kann der Vorstand darüber hinaus eine Kostenpauschale festsetzen.

 

  1. Auflösung des Bezirksverbandes

Der Bezirksverband kann in einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von ¾ aller stimmberechtigten Mitglieder aufgelöst werden. Ist diese Mehrheit nicht vorhanden, genügt die Mehrheit von ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf einer zu dem gleichen Zweck einberufenen weiteren Mitgliederversammlung. Zwischen beiden Versammlungen muss eine Frist von wenigstens 4 Wochen liegen.

Bei der Auflösung des Bezirksverbandes vorhandenes Vermögen fällt an den Hannoveraner Verband e. V. zur Förderung der hannoverschen Pferdezucht im Gebiet des Bezirksverbandes.

 

Stand: April 2017

 

 

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