Die Staatsprämien für Stuten werden nach den Richtlinien des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW vergeben und können hier eingesehen werden. Teilnahmeberechtigt an der Elite Stutenschau, bei der die Staatsprämien vergeben werden, sind bei den Rassen ausser Warmblut nur Stuten mit einem Abstammungsnachweis des Rheinischen oder Westfälischen Pferdestammbuch. Bei den Warmblutstuten nehmen neben Rheinischen und Westfälischen auch Hannoveraner Stuten teil, die Warmblutstuten erhalten durch den Hannoveraner Verband den Titel "Hannoveraner Prämienstute"

Die Verbandsprämien können für Stuten vergeben werden, die hinsichtlich Ihrer Qualität den Standard der Staatsprämienstuten erreichen, diese jedoch dort nicht vergeben werden können, da sie keinen Abstammungsnachweis des Rheinischen oder Westfälischen Pferdestammbuch besitzen oder älter als Vierjährig sind, die abstammungsmäßige Voraussetzung entspricht die einer Eintragung in das Stutbuch I gemäß dem betr. Zuchtprogramm der Rasse.

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