NRW-Hauptkörung
Vorauswahl für zweijährige Reitpferdehengste
06. und 07. Oktober Wickrath
11. bis 15. Oktober MS-Handorf
Allgemeine Informationen
Anforderungen:
Es können nur Hengste zugelassen werden, die eine Zuchtbescheinigung (mind. 4 anerkannte Väter) eines staatlich anerkannten Zuchtverbandes inkl. Fohlenbrand besitzen und deren Mutter und Großmutter im Hauptstutbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind.
Anmeldung:
Die Anmeldung
erfolgt formlos bis 06. September 2010 durch
Einsendung einer Kopie von Eigentumsurkunde oder Pferdepass,
aus der 4 Generationen Abstammung ersichtlich sind. Auf dieser Kopie muss der
aktuelle Besitzer, Vorführer und der gewünschte Vorstellungsort (Wickrath oder
Münster) deutlich vermerkt sein.
Die Anmeldegebühr für jeden fristgerecht angemeldeten Hengst beträgt 160,50 €
zuzüglich 20,00 € sofern eine Box reserviert werden soll,
die in bar oder als Scheck der Anmeldung beigefügt werden muss.
Hengste, die ohne
Anmeldegebühr oder nicht fristgerecht genannt werden, werden nicht im Katalog
veröffentlicht.
Die Gebühr für diese Hengste beträgt 267,50 €.
Katalog:
Nach Anmeldeschluss wird ein Gesamtkatalog mit allen für Wickrath und Münster angemeldeten Hengsten erstellt. Dieser erscheint Anfang Oktober und kann beim Westfälischen Pferdestammbuch angefordert werden. Jedem Beschicker wird ein Katalog gratis zugesandt, eine gesonderte Bestellung ist nicht erforderlich.
Impfungen:
Alle an der Vorauswahl teilnehmenden Hengste müssen gegen Influenza nach dem Impfplan der FN geimpft sein. Die Grundimmunisierung beinhaltet drei Impfungen. Die ersten zwei Impfungen haben im Abstand von mindestens 28 Tagen (maximal 70 Tagen) zu erfolgen die 3. Impfung hat sechs Monate nach der 2. Impfung zu erfolgen. Dieses gilt für Pferde, die noch nicht gegen Influenzavirus-Infektion geimpft sind für solche Pferde, bei denen die letzte Impfung länger als 365 Tage zurückliegt. Wiederholungsimpfungen haben alle sechs Monate zu erfolgen.
DNA-Abstammungsüberprüfung:
Von jedem zur Körung zugelassenen Hengst wird vor Ort eine Haarprobe zwecks Überprüfung der Abstammung entnommen.
Verkaufsbedingungen:
Es gelten die
jeweils gültigen Verkaufsbedingungen. Jeder Beschicker erkennt durch Abgabe
seiner Nennung diese Verkaufsbedingungen an.
Informationen durch
Rheinisches Pferdestammbuch, Schloß Wickrath, 41189 Mönchengladbach,
Herr Dollbaum Telefon 0 21 66/6 21 91 12