NRW-Hauptkörung

Vorauswahl für zweijährige Reitpferdehengste

06. und 07. Oktober             Wickrath

     11.  bis  15. Oktober             MS-Handorf

                           

Allgemeine Informationen

 

Anforderungen:

Es können nur Hengste zugelassen werden, die eine Zuchtbescheinigung (mind. 4 anerkannte Väter) eines staatlich anerkannten Zuchtverbandes inkl. Fohlenbrand besitzen und deren Mutter und Großmutter im Hauptstutbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind.

 

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt formlos bis 06. September 2010 durch Einsendung einer Kopie von Eigentumsurkunde oder Pferdepass,
aus der 4 Generationen Abstammung ersichtlich sind. Auf dieser Kopie muss der aktuelle Besitzer, Vorführer und der gewünschte Vorstellungsort (Wickrath oder Münster) deutlich vermerkt sein.


Die Anmeldegebühr für jeden fristgerecht angemeldeten Hengst beträgt 160,50 € zuzüglich 20,00 € sofern eine Box reserviert werden soll,
die in bar oder als Scheck der Anmeldung beigefügt werden muss.

Hengste, die ohne Anmeldegebühr oder nicht fristgerecht genannt werden, werden nicht im Katalog veröffentlicht.
Die Gebühr für diese Hengste beträgt 267,50 €.

 

Katalog:

Nach Anmeldeschluss wird ein Gesamtkatalog mit allen für Wickrath und Münster angemeldeten Hengs­ten erstellt. Dieser erscheint Anfang Oktober und kann beim Westfälischen Pferdestammbuch angefordert werden. Jedem Beschicker wird ein Katalog gratis zugesandt, eine gesonderte Bestellung ist nicht erforderlich.

 

Impfungen:

Alle an der Vorauswahl teilnehmenden Hengste müssen gegen Influenza nach dem Impfplan der FN geimpft sein. Die Grundimmunisierung beinhaltet drei Impfungen. Die ersten zwei Impfungen haben im Abstand von mindestens 28 Tagen (maximal 70 Tagen) zu erfolgen die 3. Impfung hat sechs Monate nach der 2. Impfung zu erfolgen. Dieses gilt für Pferde, die noch nicht gegen Influenzavirus-Infektion geimpft sind für solche Pferde, bei denen die letzte Impfung länger als 365 Tage zurückliegt. Wiederholungsimpfungen haben alle sechs Monate zu erfolgen.

 

DNA-Abstammungsüberprüfung:

Von jedem zur Körung zugelassenen Hengst wird vor Ort eine Haarprobe zwecks Überprüfung der Abstammung entnommen.

 

Verkaufsbedingungen:

Es gelten die jeweils gültigen Verkaufsbedingungen. Jeder Beschicker erkennt durch Abgabe seiner Nennung diese Verkaufsbedingungen an.

Informationen durch
Rheinisches Pferdestammbuch, Schloß Wickrath, 41189 Mönchengladbach,
Herr Dollbaum Telefon 0 21 66/6 21 91 12